Trachealkanülen
Eine Tracheotomie (Luftröhrenschnitt) ist ein schwerwiegender Eingriff, der (nicht nur) die physiologischen Fähigkeiten eines Patienten grundlegend verändert. Dieser „Einschnitt“ ist meist lebensrettend – hat jedoch schwerwiegende Folgen für die Betroffenen.
Indikationen für eine Tracheotomie und die Versorgung mit einer Trachealkanüle sind meist entweder Schwierigkeiten mit der Atmung (z.B. Raumforderungen durch Tumore, beidseitige Stimmlippenparesen, o.ä.) oder auch das Vorliegen einer schweren Dysphagie (Schluckstörung) mit Aspirationsgefahr (Speichel, Nahrung oder Flüssigkeit gelangt in die Luftröhre und lagert sich in den Lungen ab).
Zunächst bedeutet diese, dass elementare Funktionen wie Sprechen und Schlucken, d.h. auch Essen und Trinken (Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme), nicht mehr möglich sind. Grundlegende Bedürfnisse des Menschen fallen von einem Moment zum nächsten aus.
Der Atemstrom, der normalerweise über den Kehlkopf und den Mundraum geführt wird, tritt aus dem Tracheostoma aus. Als Folge werden die Stimmbänder nicht mehr in Schwingung versetzt- eine stimmhafte Phonation ist nicht mehr möglich. Auch im Mundraum steht keine Luft für die Artikulation zur Verfügung. Man „verstummt“.
Welche Einschränkungen dies insbesondere für den Betroffenen – aber auch für seine Angehörigen – mit sich bringt, ist schwer vorstellbar.
Umso wichtiger ist es, sobald als möglich, die Trachealkanüle zu entblocken und ein Sprechventil aufzusetzen. Dies jedoch nur nach bildgebender Diagnostik und unter professioneller Begleitung durch Schlucktherapeuten bzw. Logopäden mit entsprechender Zusatzqualifikation.
Diese Sprechventile ermöglichen eine Desensibilisierung sowie eine physiologische Luftstromlenkung über die oberen Atemwege- die Patienten können mit Angehörigen und dem Fachpersonal zumindest zeitweise wieder kommunizieren. Missverständnisse und Frustration können vermieden – viel Lebensqualität kann zurückgewonnen werden.
Nicht nur das Sprechen, auch das Schlucken verändert sich durch die Anlage einer Trachealkanüle. Je nach Indikation für die Tracheotomie können Schluckbewegungen vorhanden sein und Speichel auch mit einer TK geschluckt werden (wenn keine Dysphagie vorliegt). Aufgrund der oben beschriebenen Problematik entfallen jedoch Schutzmechanismen wie Räuspern und Husten, die Patienten können sich aufgrund der geblockten TK nicht gegen Penetration oder Aspiration „wehren“. Die Sensibilität nimmt ab. Den daraus resultierenden „Teufelskreis“ beschreibt Schwegler sehr anschaulich.
Jedoch sind Essen und Trinken – unter speziellen Umständen – auch MIT einer Trachealkanüle möglich. „Use it or lose it!“- dieser Grundsatz gilt auch für das Schlucken! Ebenso wie beim Sprechen, muss dazu die Kanüle unter logopädischer und/ oder medizinischer Aufsicht entblockt werden, um mit Schluckversuchen beginnen zu können.
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